Verordnung der Krankenhausbegleitung
Die medizinische Notwendigkeit der Mitaufnahme einer Begleitperson kann vor Beginn der Krankenhausbehandlung auf dem Formular „Verordnung von Krankenhausbehandlung“ durch Angabe des medizinischen Kriteriums bescheinigt werden.
Alternativ kann eine formlose Zwei-Jahresbescheinigung ausgestellt werden. Mit dieser kann beispielsweise bei einer stationären Notaufnahme die medizinische Notwendigkeit der Mitaufnahme einer Begleitperson gegenüber dem Krankenhaus bescheinigt werden. Ein medizinisches Kriterium ist auch hier zur Begründung einer Begleitung erforderlich.
Die endgültige Entscheidung über die Mitaufnahme einer Begleitperson trifft der Krankenhausarzt/ärztin unter Berücksichtigung vorliegender ärztlicher Bescheinigungen.