Haushaltshilfe

Wenn Sie krank sind, sollen Sie sich ganz darauf konzentrieren, wieder gesund zu werden. Doch wer kümmert sich um Haushalt und Kinderbetreuung, wenn es niemanden im Haushalt gibt, der einspringt? Wir! Wir können Sie hier mit einem finanziellen Ausgleich für eine Haushaltshilfe unterstützen. Übrigens gilt das auch bei einer Erkrankung, die Folge einer Schwangerschaft bzw. Entbindung ist.

Haushaltshilfe im Krankheitsfall

Leben in Ihrem Haushalt Kinder unter 12 Jahren, die versorgt werden müssen und kann sich niemand anderes um Ihre Kinder kümmern, sorgt eine Haushaltshilfe dafür, dass Sie ganz in Ruhe gesund werden können.

Das kann zum Beispiel bei einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer Rehabilitationsmaßnahme der Fall sein.

Wenn bei Ihnen eine schwere Erkrankung vorliegt, eine ambulante Operation durchgeführt wurde oder Sie aus der Klinik nach Hause entlassen worden sind, und Sie haben Kinder unter zwölf Jahren zu versorgen, kann ein Anspruch sogar für bis zu sechs Monate bestehen. Haben Sie ein Kind, das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, fällt die Altersbegrenzung weg.

Haushaltshilfe für Singles

Auch wenn Sie allein leben können Sie von dieser Leistung profitieren. Wer z.B. aus der Klinik nach Hause kommt oder sich nach einem ambulanten Eingriff nicht allein versorgen kann, kann für maximal vier Wochen die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe nutzen.

Haushaltshilfe bei Schwangerschaft oder Entbindung

Können Sie sich während Ihrer Schwangerschaft bei ärztlich angeordneter Bettruhe aufgrund einer Folgeerkrankung nicht um Ihren Haushalt kümmern und kann keine andere in Ihrem Haushalt lebende Person die Aufgaben übernehmen, ist eine Haushaltshilfe oft die Lösung.

Wir übernehmen die vollen Kosten ohne die sonst übliche Zuzahlung. Das gilt auch dann, wenn Sie kein Kind zu versorgen haben. Zusätzlich übernehmen wir die die Kosten für eine Haushaltshilfe auch nach der Entbindung – unter den o. g. Bedingungen.

Wer hilft? Verwandte, Freunde oder Fachkraft?

Sie entscheiden selbst, ob Sie Ihren Haushalt einer Person aus dem Verwandtschafts- oder Bekanntenkreis anvertrauen oder auf die Dienste einer Fachkraft aus einer sozialen Vertragseinrichtung (z. B. einer Sozialstation) zurückgreifen. In diesem Fall rechnen wir die Kosten direkt mit der Einrichtung ab.

Anderen Personen erstatten wir zurzeit 11,00 Euro (2023: 10,50 Euro) je Stunde für maximal acht Stunden täglich.

Für Haushaltshilfen aus dem engen Verwandtschaftskreis (bis zum 2. Grad, z. B. Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister) erstatten wir den Verdienstausfall und Fahrkosten in angemessenem Rahmen.

Gesetzliche Zuzahlung

Wenn Sie eine Haushaltshilfe nutzen müssen, tragen Sie zehn Prozent der täglichen Kosten, jedoch höchstens 10,00 Euro und mindestens 5,00 Euro. Bei Schwangerschaft oder Entbindung entfällt die Zuzahlung.

So geht’s

Wir beraten Sie gern und schicken Ihnen ein Antragsformular und eine Bescheinigung zu, die von Ihrem behandelnden Arzt ausgefüllt werden muss.


Noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell.

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Veröffentlicht am: 05.05.2021 - Zuletzt geändert am: 12.02.2024