Kostenübernahme und möglicher Eigenbetrag
Wir übernehmen die pflegerische und ärztliche Versorgung schwerkranker und sterbender Menschen sowohl stationär als auch ambulant. Bei der stationären Hospizpflege tragen wir 95 % der Kosten. Die verbleibenden 5% finanziert das Hospiz durch Spenden.
Ist ein Versicherter pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes, zahlt die Pflegekasse den Betrag, den sie für seine vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim übernehmen würde.
Ihre BKK und die Pflegeversicherung zahlen die Zuschüsse direkt an die Hospize, der Versicherte muss also nicht in Vorleistung treten.
Die von ambulanten Hospizdiensten angebotene Sterbebegleitung zu Hause ist kostenfrei. Auch bei einer ambulanten palliativpflegerischen und palliativmedizinischen Versorgung im häuslichen Umfeld übernehmen wir die Kosten.
Im Einzelfall können nach Rücksprache mit der BKK die Fahrt- und Transportkosten übernommen werden, bitte sprechen Sie uns an.
Übrigens: Finanzielle Gründe sollten niemanden daran hindern, ein Hospiz aufzusuchen. Ihrer Tradition entsprechend nehmen viele Hospize auch Menschen auf, die keinen Eigenbeitrag erbringen können. Die finanzielle Lücke wird durch Spenden geschlossen.
Weitere Informationen über Hospize in Deutschland oder über die Hospizversorgung erhalten Sie von uns oder auf der Homepage des Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V..
Informationen des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands e.V.